Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden

(1) Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Sind bei ihrer Ermittlung Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen, so ist der Betrag abzuziehen, der sich ergibt, wenn ein Zwölftel des Jahrespauschbetrages mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes vervielfacht wird.

(2) Auf den Bedarf jedes Kalendermonats des Bewilligungszeitraums wird der Betrag angerechnet, der sich ergibt, wenn das Gesamteinkommen durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Berücksichtigung des Einkommens

1.
der Kinder nach § 23 Absatz 2,
2.
der Kinder, der in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen und der sonstigen Unterhaltsberechtigten nach § 25 Absatz 3.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 67 Einkommensanrechnung


(1) Auf den Gesamtbedarf sind die Einkommen der folgenden Personen in der Reihenfolge ihrer Nennung anzurechnen: 1. der oder des Auszubildenden,2. der Person, mit der die oder der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 8 Staatsangehörigkeit


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet1.Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,2.Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erla

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 53 Änderung des Bescheides


Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert1.zugunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats an, in dem die Änderung eingetreten ist, rückwirkend jedoch höchstens für die drei Monat
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten


1Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:1.a)von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:ein Arbeitnehmer-Paus
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners


(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2 415 Euro,2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sow

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden


(1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 330 Euro,2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 805 Euro,3. für jedes Kind des Auszubildenden 730 Euro.Satz 1 Nummer 2 und 3 f

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Mai 2015 - B 3 K 13.154

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ..., wird abgelehnt. Gründe I. Nach teilweiser Erledigung des Streitgegenstandes (Bewilligungszeitraum September 2010 bis S

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2014 - 12 ZB 13.780

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Beru

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2018 - L 3 AL 14/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 28. Oktober 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zug

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Jan. 2017 - 1 K 5304/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum 10/2014 bis 09/2015 Ausbildungsförderung in Höhe von 62,00 EUR monatlich zu bewilligen. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben, soweit sie dem entgegenstehen.Im Ü

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 16. März 2016 - 2 K 5353/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21. Januar 2015, soweit entgegenstehend, verpflichtet, dem Kläger

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 15. Nov. 2015 - S 5 AL 1322/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Streitig ist ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.2 Der Kläger (geb. x.x.1990) wohnt in A., seine beiden Eltern wohnen in B.. Am 6.10.2014 ha

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Mai 2015 - 7 K 1373/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 23. Sept. 2014 - 2 A 109/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Gerichtskosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 09. Apr. 2014 - S 12 R 3321/13

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger für die Monate Februar 2013 und März 2013 einen Anspruch auf Zahlung der ihm gewährten Halbwa

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. März 2014 - 5 C 6/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Höhe der Ausbildungsförderung des Klägers. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2013 - IX R 31/11

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tatbestand 1 I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (2008) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben einer Altersrente bezog d

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. März 2010 - L 2 AL 31/06

bei uns veröffentlicht am 09.03.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 09. Mai 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht

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(1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 330 Euro,2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 805 Euro,3. für jedes Kind des Auszubildenden 730 Euro.Satz 1 Nummer 2 und 3 findet keine...
(1) Es bleiben monatlich anrechnungsfrei 1. vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, 2 415 Euro,2. vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen sowie vom...