Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 104 Übergangsregelungen

(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. § 101 Abs. 1 gilt entsprechend.

(2) Bei Ausländern, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis sind, ist es bei der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU hinsichtlich der sprachlichen Kenntnisse nur erforderlich, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 8 findet keine Anwendung.

(3) Bei Ausländern, die sich vor dem 1. Januar 2005 rechtmäßig in Deutschland aufhalten, gilt hinsichtlich der vor diesem Zeitpunkt geborenen Kinder für den Nachzug § 20 des Ausländergesetzes in der zuletzt gültigen Fassung, es sei denn, das Aufenthaltsgesetz gewährt eine günstigere Rechtsstellung.

(4) (weggefallen)

(5) Auch für Ausländer, die bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 im Rahmen des Programms zur dauerhaften Neuansiedlung von Schutzsuchenden einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 erhalten haben, sind die Regelungen über den Familiennachzug, das Bleibeinteresse, die Teilnahme an Integrationskursen und die Aufenthaltsverfestigung auf Grund des § 23 Absatz 4 entsprechend anzuwenden.

(6) § 23 Abs. 2 in der bis zum 24. Mai 2007 geltenden Fassung findet in den Fällen weiter Anwendung, in denen die Anordnung der obersten Landesbehörde, die auf Grund der bis zum 24. Mai 2007 geltenden Fassung getroffen wurde, eine Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland vorsieht. § 23 Abs. 2 Satz 5 und § 44 Abs. 1 Nr. 2 sind auf die betroffenen Ausländer und die Familienangehörigen, die mit ihnen ihren Wohnsitz in das Bundesgebiet verlegen, entsprechend anzuwenden.

(7) Eine Niederlassungserlaubnis kann auch Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen ledigen Kindern eines Ausländers erteilt werden, die vor dem 1. Januar 2005 im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach § 31 Abs. 1 des Ausländergesetzes oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 2 des Ausländergesetzes waren, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 erfüllt sind und sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, wonach eine Aufenthaltsbefugnis nach § 31 des Ausländergesetzes oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 2 des Ausländergesetzes erteilt werden durfte.

(8) § 28 Absatz 2 in der bis zum 5. September 2013 geltenden Fassung findet weiter Anwendung auf Familienangehörige eines Deutschen, die am 5. September 2013 bereits einen Aufenthaltstitel nach § 28 Absatz 1 innehatten.

(9) Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 besitzen, weil das Bundesamt oder die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 2, 3 oder 7 Satz 2 in der vor dem 1. Dezember 2013 gültigen Fassung vorliegen, gelten als subsidiär Schutzberechtigte im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und erhalten von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative, es sei denn, das Bundesamt hat die Ausländerbehörde über das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen im Sinne des „§ 25 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a bis d in der vor dem 1. Dezember 2013 gültigen Fassung unterrichtet. Die Zeiten des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 Satz 1 in der vor dem 1. Dezember 2013 gültigen Fassung stehen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative gleich. § 73b des Asylgesetzes gilt entsprechend.

(10) Für Betroffene nach § 73b Absatz 1, die als nicht entsandte Mitarbeiter des Auswärtigen Amts in einer Auslandsvertretung tätig sind, findet § 73b Absatz 4 ab dem 1. Februar 2016 Anwendung.

(11) Für Ausländer, denen zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Juli 2015 subsidiärer Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder der Richtlinie 2004/38/EG unanfechtbar zuerkannt wurde, beginnt die Frist nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zu laufen.

(12) Im Falle einer Abschiebungsandrohung nach den §§ 34 und 35 des Asylgesetzes oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes, die bereits vor dem 1. August 2015 erlassen oder angeordnet worden ist, sind die Ausländerbehörden für die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 zuständig.

(13) Die Vorschriften von Kapitel 2 Abschnitt 6 in der bis zum 31. Juli 2018 geltenden Fassung finden weiter Anwendung auf den Familiennachzug zu Ausländern, denen bis zum 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, wenn der Antrag auf erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke des Familiennachzugs zu dem Ausländer bis zum 31. Juli 2018 gestellt worden ist. § 27 Absatz 3a findet Anwendung.

(14) (weggefallen)

(15) Wurde eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung erteilt, gilt § 19d Absatz 1 Nummer 4 und 5 nicht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Absatz 1a der Ausländer die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat.

(16) Für Beschäftigungen, die Inhabern einer Duldung bis zum 31. Dezember 2019 erlaubt wurden, gilt § 60a Absatz 6 in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung fort.

(17) Auf Personen mit einer bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung sind bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. Juli 2023 gültigen Fassung, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 3 sowie § 45a Absatz 2 Satz 1 in der bis zum 30. Juni 2023 gültigen Fassung weiter anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 22 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder2. internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vo
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 4 Subsidiärer Schutz


(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 34 Abschiebungsandrohung


(1) Das Bundesamt erlässt nach den §§ 59 und 60 Absatz 10 des Aufenthaltsgesetzes eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn 1. der Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird,2. dem Ausländer nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wir

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 34a Abschiebungsanordnung


(1) Soll der Ausländer in einen sicheren Drittstaat (§ 26a) oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 29 Absatz 1 Nummer 1) abgeschoben werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, sobald feststeht

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags


In den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan


(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststel
zitiert 16 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot


(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen n

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen


(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlau

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1. Ehegatten eines Deutschen,2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorgezu erteilen, wenn der Deutsche seinen ge

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn 1. die eheliche Lebensgemeinschaft

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 9 Niederlassungserlaubnis


(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt. (2) Einem Ausländer ist die Niederl

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 27 Grundsatz des Familiennachzugs


(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verläng

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergrup

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 26 Dauer des Aufenthalts


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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 29 Familiennachzug zu Ausländern


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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte


(1) Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt. Eine unbefristete Auf

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs


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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs


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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte


(1) Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt, erteilt werden, wenn die Fachkraft über der angestrebten Tätigkeit ents

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung


(1) Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. Diese Maßnahmen bauen in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf. Die berufsbezogene Deutschsp

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 10 C 16.776

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zu einem Viertel. Gründe I.Mit ihrer Beschwerde verfolgen die Kläger ihren in erster Ins

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 10 C 16.773

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I.Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag,

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 18. März 2019 - M 27 K 17.5631

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Jan. 2017 - W 7 K 16.725

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2016 - 20 B 15.30049

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 31. März 2014 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Nov. 2014 - M 4 K 13.3765

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Auflage zur erteilen Aufenthaltserlaubnis „Bei Bezug von SGB II oder XII ist eine Wohnsitznahme auf den Freistaat Bayern beschränkt“ wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens z

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. März 2014 - 4 K 12.6333

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger erstrebt die Erteilu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Juni 2014 - 10 B 13.2426

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Juni 2014 - 10 B 13.2083

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2014 - 10 C 13.1035

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Klägerin, die syrische Staatsangehörige ist und eine

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 17 K 16.30970

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Staatsange

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Mai 2018 - Au 6 K 17.345

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Feb. 2018 - Au 6 K 16.32648

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 17. November 2016 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte zu

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 31. März 2014 - 7 K 14.30208

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 15.4.2013 wird in den Sätzen 1 bis 3, der Bescheid der Beklagten vom 5.2.2014 in Ziff. 2 und 3 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz gemäß § 4 Asylverfah

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 31. März 2014 - 7 K 13.30434

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin subsidiären Schutz gemäß § 4 Asylverfahrensgesetz zuzuerkennen. Der Bescheid der Beklagten vom 7.8.2013 wird aufgehoben soweit er dem entgegen steht. Im Übrigen wird die Klage

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 31. März 2014 - RO 7 K 13.30510

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 19.6.2013 wird in Ziff. 2 Sätze 1 bis 3 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz gemäß § 4 Asylverfahrensgesetz zuzuerkennen. II. Die Beklagte tr

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2017 - M 24 K 16.31832

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vol

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Sept. 2015 - M 4 K 15.445

bei uns veröffentlicht am 07.09.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe Die Klagepartei hat mi

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Juli 2016 - M 17 S 16.31731

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger Indiens und Zugehöriger der Sikh. Er reiste n

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2018 - 1 A 40/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor Der Bescheid vom 07.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.02.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstrecku

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 20. März 2018 - 2 BvR 1266/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K… für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechts

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 01. Feb. 2018 - 2 BvR 1459/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt B… wird abgelehnt, weil der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keine hinreichende Aussicht auf E

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 11. Okt. 2017 - 2 BvR 1758/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K…, wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2017 - 2 L 35/15

bei uns veröffentlicht am 26.09.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. 2 Die Klägerin reiste am 17.02.2000 in die Bundesrepublik Deutschland ein und durchlief erfolglos ein Asylverfahren. Am 30.07.2002 wurde der Klä

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 01. März 2017 - 11 S 48/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Dezember 2016 - 5 K 124/16 - geändert. Die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 11. Januar 2016 gegen den Bescheid des Landratsamts Rhe

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Jan. 2017 - A 4 K 5434/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ...10.2016 wird hinsichtlich dessen Ziffer 2 aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.Die Beklagte trägt die Kosten des gericht

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Nov. 2016 - A 5 K 1372/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 09.03.2016 wird aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.Die Beklagte trägt die Kosten des gericht

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Nov. 2016 - A 5 K 1495/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 06.04.2016 wird aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.Die Beklagte trägt die Kosten des gerich

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Aug. 2016 - 19 K 4005/15.A

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23.06.2015 wird hinsichtlich Ziffer 1 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 15. Juni 2016 - 7a K 3661/14.A

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 17. Juli 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Mai 2016 - 9 A 722/16

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. 2 Die am 01.04.2013 in D-Stadt geborene Klägerin ist syrische Staatsangehörige. Sie reiste mit ihrer Großmutter über den Landweg kommend am in die Bundesrepublik Deuts

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 26. Feb. 2016 - 12 L 2046/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor 1 .Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt          I.         aus Essen beigeordnet 2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 2 und Ziffer 3 der Verfügung vom 28. Juli 2015 wird wiederhergestellt. Die au

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Dez. 2015 - 4 A 15/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tatbestand 1 Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er reiste im August 2004 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 08.02.2005 ablehnte. Er wurde i

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Apr. 2015 - 18 A 1240/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. März 2015 - 1 C 16/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass für ihn ei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Okt. 2014 - 17 A 1150/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin zu 1. bezüglich ihres Antrags vom 27. Januar 2011 auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG unter Beachtung der Rechtsauf

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 21. Juli 2014 - 8 K 2769/13

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibende

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. März 2014 - 8 K 1398/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 3. April 2012 verpflichtet, der Klägerin ab Antragstellung eine Niederlassungs-erlaubnis zu erteilen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kos

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Jan. 2014 - 2 L 14/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis sowie zuvor erteilter Aufenthaltsbefugnisse. 2 Er reiste als irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit am (…) 1996 in das Gebiet der Bundesrep

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 07. Nov. 2013 - 2 BvR 1895/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. August 2011 - 11 S 1943/11 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Juni 2013 - 11 S 208/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2777/11 - geändert.Die Verfügung des Landratsamts Karlsruhe vom 26. Januar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsi

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2012 - 10 C 14/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tatbestand 1 Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, begehrt ein Visum zum Familiennachzug zu seinem in Deutschland lebenden Vater.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Nov. 2012 - 10 C 5/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tatbestand 1 Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, begehrt ein Visum für den Familiennachzug zu seinem in Deutschland lebenden Vater.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 10. Okt. 2012 - 4 K 2777/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.2 Die am … 1951 in Yahli/ Türkei geborene Klägerin ist türkis

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Jan. 2012 - 6 K 2158/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 30.04.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 11.07.2011 wird aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.2. Di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Sept. 2011 - 1 C 17/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2011

Tatbestand 1 Der Kläger, ein 1979 geborener äthiopischer Staatsangehöriger, erstrebt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 26 Abs. 4

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Aug. 2011 - 1 C 4/10

bei uns veröffentlicht am 16.08.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - 1 C 2/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die ihm 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung als Niederlassungserlaubnis fortgilt, hilfsweise die Verpflichtung z

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Jan. 2011 - 1 C 22/09

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

Tatbestand 1 Die Kläger, ein aus dem Kosovo stammendes Ehepaar und dessen Sohn, begehren die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2010 - 2 BvL 16/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Gründe A. 1 Die Vorlage betrifft die Frage, ob die in § 104a Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgeset

Referenzen

(1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese...