Antiterrordateigesetz - ATDG | § 7 Übermittlung von Erkenntnissen

Die Übermittlung von Erkenntnissen aufgrund eines Ersuchens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zwischen den beteiligten Behörden richtet sich nach den jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften.

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Referenzen - Gesetze | § 7 ATDG

§ 7 ATDG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 7 ATDG wird zitiert von 1 anderen §§ im Antiterrordateigesetz.

Antiterrordateigesetz - ATDG | § 4 Beschränkte und verdeckte Speicherung


(1) Soweit besondere Geheimhaltungsinteressen oder besonders schutzwürdige Interessen des Betroffenen dies ausnahmsweise erfordern, darf eine beteiligte Behörde entweder von einer Speicherung der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b genannten erweiterten
§ 7 ATDG zitiert 1 andere §§ aus dem Antiterrordateigesetz.

Antiterrordateigesetz - ATDG | § 6 Weitere Verwendung der Daten


(1) Die abfragende Behörde darf die Daten, auf die sie Zugriff erhalten hat, nur zur Prüfung, ob der Treffer der gesuchten Person oder der gesuchten Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 zuzuordnen ist, für ein Ersuchen um Übermittlung von Erkenntnissen zu

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1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 ATDG.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Apr. 2013 - 1 BvR 1215/07

bei uns veröffentlicht am 24.04.2013

Tenor 1. a) § 1 Absatz 2 und § 2 Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern

Referenzen

(1) Die abfragende Behörde darf die Daten, auf die sie Zugriff erhalten hat, nur zur Prüfung, ob der Treffer der gesuchten Person oder der gesuchten Angabe nach § 2 Satz 1 Nummer 3 zuzuordnen ist, für ein Ersuchen um Übermittlung von Erkenntnissen zur Wahrnehmung...