Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 37 Weiteres Verfahren bei stattgebender gerichtlicher Entscheidung

(1) Die Entscheidung des Bundesamtes über die Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 des Antrags und die Abschiebungsandrohung werden unwirksam, wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung entspricht. Das Bundesamt hat das Asylverfahren fortzuführen.

(2) Entspricht das Verwaltungsgericht im Falle eines als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrags dem Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung, endet die Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn auf Grund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Abschiebung in einen der in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Staaten vollziehbar wird.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80


(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 29 Unzulässige Anträge


(1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn1.ein anderer Staata)nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oderb)auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertragesfür die Durchführung des Asylverfahr

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77 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss, 16. Apr. 2021 - OVG 1 B 2/21

bei uns veröffentlicht am 11.05.2023

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS   Az.: OVG 1 B 2/21 Vorgehend: Az.: VG 28 K 195.17 A    In der Verwaltungsstreitsache   des Herrn A, Klägers und Berufungsbeklagten,   bevollmä

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 2 K 18.32496

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung is

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Jan. 2017 - Au 7 K 16.32192

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 16. September 2016 (Gesch.-Z.: ...) wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Ur

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2018 - 21 B 17.31035

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. März 2017 wird hinsichtlich der Kläger zu 1) bis 3) geändert: Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. März 2016 wird in den Nrn. 6 und 7 aufgeh

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Dez. 2016 - M 21 S 16.35313

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Klage gegen den Bescheid vom 24. November 2016 aufschiebende Wirkung zukommt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2018 - AN 14 S 18.50697

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 13. September 2018 betreffend die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 3 im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. September 2018 wird angeordnet. 2. Die Antra

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Sept. 2018 - AN 14 K 18.50495

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 18. Mai 2018 wird in Ziff. 3 und 4 aufgehoben. 2. Der Bescheid der Beklagten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 18. Mai

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. Feb. 2019 - W 8 K 18.32181

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Asylanträge der Kläger, iranische Staatsangehörige, wurden

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2019 - Au 6 S 19.30156

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Au 6 K 19.30155) gegen die in Ziffer 3 des angefochtenen Bescheids der Antragsgegnerin vom 30. Januar 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Sept. 2018 - 1 ZB 17.30214

bei uns veröffentlicht am 10.09.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2019 - Au 6 K 19.30404

bei uns veröffentlicht am 09.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durc

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - M 9 S 17.40251

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16. Mai 2017 gegen Ziff. 3 des Bescheids vom 5. Mai 2017, Gz. 6075580-232, wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Jan. 2019 - B 7 K 17.30304

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 24. Januar 2017 wird in den Ziffern 1 bis 3 insoweit aufgehoben, als die darin ausgesprochenen Antragsablehnungen als „offensichtlich unbegründet“ erfolgt sind. Im Ü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2018 - M 28 S 17.35846

bei uns veröffentlicht am 12.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3. des Bescheids vom 9. März 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 11. Sept. 2018 - RN 14 K 17.33302

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22.5.2017 (Az. A...-232) wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, im nationalen Verfahren über den Asylantrag des Klägers zu entscheiden. II. Im Übrig

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Aug. 2016 - B 2 K 16.30837

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist iranischer Staa

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Feb. 2019 - W 4 K 17.32614

bei uns veröffentlicht am 05.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … … 1985 in Ceeldheer geborene Kläger ist so

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Mai 2017 - W 2 K 17.30868

bei uns veröffentlicht am 26.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Februar 2017 (Gz.: …*) wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 15.30008

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 20. September 2013 wird in den Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. April 2013 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - 20 B 14.30320

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Das Urteil des VG München vom 29. August 2013 wird in Ziffer I insoweit, als die Beklagte darin zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hinsichtlich Somalias verpflichtet wurde, und in Ziffe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2017 - W 2 K 16.32324

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. November 2016 wird bezüglich der Kläger zu 2) bis 4) aufgehoben und bezüglich des Klägers zu 1) in Ziffer 4 und 5 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die K

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Aug. 2017 - AN 14 S 17.50857

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. Mai 2017 betreffend die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Beklagten vom 9. Mai 2017 wird angeordnet. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Gerichtsko

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 14.30212

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Ziffer I. Satz 1 und Ziffer II. des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2013 werden aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 24. Juli 2012 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung europare

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Mai 2018 - AN 17 S 18.50410

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweil

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Dez. 2015 - AN 3 K 14.30697

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 3 K 14.30697 Im Namen des Volkes Urteil vom 7.12.2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr.: 81001 Hauptpunkte: EPPFG; exilpolitische Betätigung; Nachfluchtgrün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2018 - 10 ZB 17.30211

bei uns veröffentlicht am 15.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. März 2017 - M 2 S 17.34212, M 2 S 17.34213

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Verfahren M 2 S 17.34212 und M 2 E 17.34213 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. III. Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Feb. 2018 - M 21 S 17.43973

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die in Ziffer 3. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. Mai 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Ko

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Mai 2017 - M 2 E 17.37375

bei uns veröffentlicht am 08.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin zu 1) ist die Mutter der am … Januar 2013 in Albanien geb

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2017 - M 2 K 17.34076

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Von den Kosten des Verfahrens haben der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen. Gründe Der Kläger hat am 28. April 2017 die Hauptsache für erledigt erklärt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Dez. 2018 - W 10 K 17.33394

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. September 2017 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbest

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. März 2017 - 13a B 16.30951

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. August 2016 verpflichtet, über den Asylantrag vom 22. Oktober 2014 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Feb. 2016 - M 25 K 14.31243

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 06. Apr. 2017 - W 2 S 17.30970

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor I. Der aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller (W 2 K 17.30969) gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. Februar 2017 (Gz.: …) wird angeord

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Mai 2016 - M 23 K 14.31198

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IIII. Die Kostenentscheidun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 01. Dez. 2017 - B 3 K 17.33153

bei uns veröffentlicht am 01.12.2017

Tenor 1. Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 14.09.2017 wird aufgehoben, soweit eine Ausreisefrist von 30 Tagen festgesetzt wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Di

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Dez. 2018 - Au 6 K 18.31552

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Klageverfahren erledigt ist. II. Die Beklagte hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Bek

Verwaltungsgericht München Beschluss, 31. Jan. 2018 - M 28 K 17.35845

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die Klägerin hat mit Schreiben vom 22. Januar 2018 die Hauptsache für erledigt erklärt. Die Beklagte hat mi

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 15. Jan. 2019 - 3 L 1715/18.A

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums (3 K 3996/18.A) gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 6. November 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung nach Ghana wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 20. Dez. 2018 - 10 A 11029/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 5. Juli 2018 zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen. Gründe 1 Der Antrag auf

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 11. Dez. 2018 - 5a K 1689/18.A

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass die Ziffern 1. und 3. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19.02.2018 (Az. 7222340-423) unwirksam geworden sind. Die Ziffern 2. und 4. dieses Bescheides werden aufgehoben. Die Kosten des V

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 10. Okt. 2018 - 1 B 528/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Gründe 1 Der sinngemäß gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung der am 01.02.2018 erhobenen Klage gegen Ziff. 3 des Bescheides des Bundesamtes vom 15.01.2018 anzuordnen, 3 ist zulässig und begründet. 4 Er ist insbesondere fristgerecht e

Verwaltungsgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 07. Sept. 2018 - 9 A 4845/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass Nr. 1 und Nr. 3 Sätze 1 bis 3 des Bescheides vom 13. April 2017 unwirksam sind. Nr. 2 und Nr. 4 des Bescheides vom 13. April 2017 werden aufgehoben. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtli

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 06. Juli 2018 - 9 AE 2692/18

bei uns veröffentlicht am 06.07.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (9 A 2691/18) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2018 wird abgelehnt. 2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlic

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 04. Juli 2018 - A 5 K 3911/18

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe   1 Die Entscheidung ergeht gemäß § 76 Abs. 4 AsylG durch den Berichterstatter als Einzelrichter. 2 1. Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkun

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 28. Juni 2018 - Au 4 S 18.31034

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtsschutz, nachdem ihr Asylfolgeantrag abgele

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 19. Juni 2018 - A 5 K 1489/18

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage A 5 K 1487/18 gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 02.03.2018 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe   I.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 23. Apr. 2018 - 7 K 1914/18.TR

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 16. Apr. 2018 - 8 B 91/18

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Gründe 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 16.03.2018 verfügten Abschiebungsandrohung nach Griechenland wegen des dort verliehenen internationalen Schutzes und der nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bestehende

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(1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn1.ein anderer Staata)nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oderb)auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertragesfür die Durchführung des Asylverfahrens zuständig...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...