Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 14a Familieneinheit

(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein, wenn es zuvor noch keinen Asylantrag gestellt hatte.

(2) Reist ein minderjähriges lediges Kind des Ausländers nach dessen Asylantragstellung ins Bundesgebiet ein oder wird es hier geboren, so ist dies dem Bundesamt unverzüglich anzuzeigen, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltsgestattung besitzt oder sich nach Abschluss seines Asylverfahrens ohne Aufenthaltstitel oder mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes im Bundesgebiet aufhält. Die Anzeigepflicht obliegt neben dem Vertreter des Kindes im Sinne von § 12 Abs. 3 auch der Ausländerbehörde. Mit Zugang der Anzeige beim Bundesamt gilt ein Asylantrag für das Kind als gestellt.

(3) Der Vertreter des Kindes im Sinne von § 12 Abs. 3 kann bis zur Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes auf die Durchführung eines Asylverfahrens für das Kind verzichten, indem er erklärt, dass dem Kind keine Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 und kein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Absatz 1 drohen. § 13 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Asylantrag vor dem 1. Januar 2005 gestellt worden ist und das Kind sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufgehalten hat, später eingereist ist oder hier geboren wurde.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge


(1) Ein Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes offensichtlich nicht vorliegen. (2) Ein Asylantrag ist

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 71 Folgeantrag


(1) Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Asylverfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltung

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 38 Ausreisefrist bei sonstiger Ablehnung und bei Rücknahme des Asylantrags


(1) In den sonstigen Fällen, in denen das Bundesamt den Ausländer nicht als Asylberechtigten anerkennt, beträgt die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist 30 Tage. Im Falle der Klageerhebung endet die Ausreisefrist 30 Tage nach dem unanfechtbaren Ab

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 52 Quotenanrechnung


Auf die Quoten nach § 45 wird die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, des § 14a sowie des § 51 angerechnet.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen


(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlau
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 4 Subsidiärer Schutz


(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 13 Asylantrag


(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer s

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 14 Antragstellung


(1) Der Asylantrag ist bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist. Das Bundesamt kann den Ausländer in Abstimmung mit der von der obersten Landesbehörde besti

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 12 Handlungsfähigkeit


(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz ist ein volljähriger Ausländer, sofern er nicht nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähig oder in dieser Angelegenheit zu betreuen und einem Einwilligungsvorbehalt z

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2017 - W 8 K 17.32647

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … 2017 in Deutschland geborene Kläger ist der Sohn

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Mai 2019 - AN 3 K 18.31132

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 11. September 2018 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kostenschul

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Dez. 2016 - M 21 S 16.35313

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Klage gegen den Bescheid vom 24. November 2016 aufschiebende Wirkung zukommt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 01. Apr. 2019 - W 2 K 18.32190

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Klägerin, eine am … 2018 in Würzburg/Deutsch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Apr. 2016 - M 16 S 16.30457

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 2015 im Bundesgebiet geborene Antrags

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Okt. 2018 - AN 9 S 18.31173

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den in Ziffer 5 des Bescheids vom 25. September 2018 ausgesprochene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfah

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Jan. 2016 - M 24 S 16.30047

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. 1. Die Antragstellerin ist mazedonische Staatsangehörige; sie wurde am

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Dez. 2016 - M 17 S 16.35319

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klage gegen die Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Ziffer 3 des Bescheides vom 1. Dezember 2016) aufschiebende Wirkung hat. II. Die Antragsgegne

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Feb. 2017 - M 17 K 16.35318

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes vom 1. Dezember 2016 wird in Nr. 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¾, die Beklagte ¼. III. Die Kostenentscheidun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - M 21 S 17.47439

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I.Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller zu 1) und 2) gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. August 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Es wird festgestellt,

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - M 21 S 17.44736

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller zu 1) bis 3) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Juni 2017 wird angeordnet. Es wird festgestellt, dass der Klage des Antragstellers zu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Jan. 2018 - M 9 S 17.46829

bei uns veröffentlicht am 02.01.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der angedrohten Abschiebu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - M 21 S 17.44597

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Klage gegen den Bescheid vom 2. Juni 2017 aufschiebende Wirkung zukommt. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ...

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Juli 2017 - B 1 K 17.31550

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, weißrussischer Sta

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 10. Apr. 2017 - W 5 S 17.31363

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage W 5 K 17.31362 gegen die im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. März 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die K

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. März 2016 - W 1 K 16.30131

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Der Beklagten wird für die Entscheidung über die Asylanträge der Kläger eine Frist bis 19. Juni 2016 gesetzt. Gründe I. 1. Die Kläger sind afgha

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Feb. 2019 - Au 3 K 18.31763

bei uns veröffentlicht am 01.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Kläger, eine fünfköpfige Familie, sind pakistanische Staatsangehörige aus der Provinz ... und gehören der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Aug. 2017 - M 21 S 17.42124

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller ist am 23. Juli 2015 in Rosenheim geboren. Am 7. August 2015 zeigten seine Elte

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 10. Juli 2017 - M 21 K 16.35184

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Die nicht ausgewiesene Klägerin zu 1) ist nach eigenen Angaben nigeri

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Feb. 2018 - M 21 S 17.43973

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die in Ziffer 3. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 27. Mai 2017 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Ko

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 8 S 16.51195

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die am … Juli 2016 in … geborene Antragstellerin ist wie ihr am …

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 04. Apr. 2017 - B 3 S 17.50316

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 13.03.2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 11. Okt. 2018 - W 2 K 18.31310

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger, ein am … 2018 in Aschaffenburg/Deutsch

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Juni 2016 - AN 14 K 15.50289

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor 1. Nummer 2 des Bescheides der Beklagten vom 24. Juni 2015 wird in den Sätzen 1 bis 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens haben die Beteiligten jeweils zur Hälfte zu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Dez. 2017 - AN 4 K 17.32407

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Kläger, georgische Staatsangehörige, betreiben ein Verfahren

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Dez. 2018 - 11 L 3248/18.A

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor Der Antrag einschließlich des Prozesskostenhilfegesuchs wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe: 2Der am 7. November 2018 gestellte Antrag auf Bewilligung von P

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Juni 2018 - AN 3 S 18.30783

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die in Ziffer 5 des Bescheides vom 11. Juni 2018 ausgesprochene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfa

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Juni 2018 - M 9 K 17.53457

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 9. August 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Koste

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 14. März 2018 - A 4 S 544/18

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2018 - A 14 K 15763/17 - wird abgelehnt.Die Kläger tragen die Kosten des - gerichtskostenfreien - Zulassungsverfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 26. Jan. 2018 - 4 A 408/17

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt), mit dem dieses das Asylverfahren eingestellt und die Feststellung von Abschiebungsverboten abgelehnt hat. 2 Die Klägerin ist som

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 22. Mai 2017 - 4 A 1526/16 As HGW

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor Die Ziffern 2, 3 Satz 1 und Ziffer 4 des Bescheides der Beklagten unbekannten Datums, dem Kläger förmlich zugestellt am 30.08.2016 – 6 858 610-287 -, mit denen festgestellt wurde, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 20. Apr. 2017 - 4 A 1381/16 As HGW

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistu

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(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...