Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 23 Antragstellung bei der Außenstelle

(1) Der Ausländer, der in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen ist, ist verpflichtet, unverzüglich oder zu dem von der Aufnahmeeinrichtung genannten Termin bei der Außenstelle des Bundesamtes zur Stellung des Asylantrags persönlich zu erscheinen.

(2) Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unverzüglich nachweist, dass das Versäumnis auf Umstände zurückzuführen war, auf die er keinen Einfluss hatte. Auf diese Rechtsfolgen ist der Ausländer von der Aufnahmeeinrichtung schriftlich und gegen Empfangsbestätigung hinzuweisen. Die Aufnahmeeinrichtung unterrichtet unverzüglich die ihr zugeordnete Außenstelle des Bundesamtes über die Aufnahme des Ausländers in der Aufnahmeeinrichtung und den erfolgten Hinweis nach Satz 3.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung


(1) Die Aufenthaltsgestattung erlischt,1.wenn der Ausländer nach § 18 Absatz 2 und 3 zurückgewiesen oder zurückgeschoben wird,2.wenn der Ausländer innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm der Ankunftsnachweis ausgestellt worden ist, noch keinen Asylant

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender


(1) Einem Ausländer, der um Asyl nachgesucht hat und nach den Vorschriften des Asylgesetzes oder des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat, wird unverzüglich eine Bescheinigung über di

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 87c Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen


(1) Eine vor dem 6. August 2016 erworbene Aufenthaltsgestattung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung fort. Sie kann insbesondere durch eine Bescheinigung nach § 63 nachgewiesen werden. § 67 bleibt unberührt. (2) Der Aufenthalt eines Ausländers, de
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 33 Nichtbetreiben des Verfahrens


(1) Das Bundesamt stellt das Verfahren ein oder lehnt den Asylantrag nach angemessener inhaltlicher Prüfung ab, wenn der Ausländer das Verfahren nicht betreibt. Sofern das Bundesamt das Verfahren einstellt, entscheidet es nach Aktenlage, ob ein Absch

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 07. Jan. 2016 - W 3 S 15.50392

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. März 2017 - 13a B 16.30951

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. August 2016 verpflichtet, über den Asylantrag vom 22. Oktober 2014 zu entscheiden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Feb. 2017 - Au 2 S 17.30653

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 2 K 17.30652) gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 des Bescheids des Bundesamts für ... vom 2. Februar 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des V

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Juli 2018 - M 9 S 17.51077

bei uns veröffentlicht am 06.07.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Überstellung nach It

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 13. Apr. 2018 - A 4 K 6467/17

bei uns veröffentlicht am 13.04.2018

Tenor Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 24.07.2017 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Die Kläger wenden sich dagegen, dass ihre Asylanträge im schrif

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Jan. 2018 - A 3 K 6202/16

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. 2 Der 1994 geborene Kl

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Juli 2017 - C-670/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 26. Juli 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Sept. 2016 - 13 L 1014/16.A

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Antrag – inklusive des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe: 2Der am 5. April 2016 gestellte Antrag auf Be

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 13. Sept. 2016 - 4 K 820/16.A

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers binnen drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu bescheiden. Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 31. Aug. 2016 - 4 K 1563/16.A

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2Die Kläger haben die Klage mit Schriftsatz vom 17. August 2016 zurückgenommen. 3Daher wird das Verfahren

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Juli 2016 - 6 L 2019/16.A

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Der Antrag und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin N.      aus L.    werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1Gründe:

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 14. März 2016 - 4 L 82/16.A

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 14. März 2016 - 4 L 40/16.A

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 07. März 2016 - 16 L 471/16.A

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.     Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Nov. 2015 - 12 B 88/15

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Gestalt des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird gleichfalls abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten

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(1) Das Bundesamt stellt das Verfahren ein oder lehnt den Asylantrag nach angemessener inhaltlicher Prüfung ab, wenn der Ausländer das Verfahren nicht betreibt. Sofern das Bundesamt das Verfahren einstellt, entscheidet es nach Aktenlage, ob ein Abschiebungsverbot...