Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 3 Zuständigkeit in sonstigen Fällen

Die in den §§ 2 und 2a begründete Zuständigkeit besteht auch in den Fällen, in denen der Rechtsstreit durch einen Rechtsnachfolger oder durch eine Person geführt wird, die kraft Gesetzes an Stelle des sachlich Berechtigten oder Verpflichteten hierzu befugt ist.

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Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH

21.03.2012

Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 48 Rechtsweg und Zuständigkeit


(1) Für die Zulässigkeit des Rechtsweges und der Verfahrensart sowie für die sachliche und örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 17 bis 17b des Gerichtsverfassungsgesetzes mit folgender Maßgabe entsprechend: 1. Beschlüsse entsprechend § 17a Abs. 2 und
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheit

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - III ZB 75/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 75/10 vom 14. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 17a; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 27/12 vom 19. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 3; InsO § 134 Abs. 1 Entrichtet ein Dritter anstelle des Arbeitgeber

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2012 - IX ZB 15/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 15/12 vom 27. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 27.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - IX ZB 182/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 182/08 vom 2. April 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a, Nr. 4 lit a, § 3; InsO §§ 129 ff Für die Anfechtungsklage des Insolvenzverw

Amtsgericht Würzburg Beschluss, 10. Mai 2017 - 1 Ca 1836/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor 1. Gegen die beklagte Partei wird zur Erzwingung der ihr gemäß gerichtlich protokolliertem Vergleich vom 01.02.2017 obliegenden Verpflichtung, der Klagepartei ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das sich auf Leistung und Verhalten i

Arbeitsgericht Heilbronn Urteil, 01. März 2017 - 2 Ca 374/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Der Streitwert wird auf EUR 34.800,00 festgesetzt.4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten sich über die Wirksamk

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 16. Aug. 2016 - 9 AS 4/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist zuständig. Gründe 1

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 18. Jan. 2016 - 4 Ta 12/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 1) und zu 2) vom 02. Juni 2015 und die sofortige Beschwerde des Klägers vom 08. Juni 2015 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Mai 2015 – 25 Ca 80/15 – werden zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 11. Sept. 2015 - 4 Ta 181/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.12.2014– 5 Ca 1796/14 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2              Das Arbeitsgericht hat zu Recht entschieden, dass die Z

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2015 - 40 L 2451/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 2014 wird bestätigt. 1Gründe2Der Beschluss beruht auf §§ 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 925, 926, 936 ZPO, die über § 85 Abs. 2 ArbGG und § 79 Abs. 2 und 3 LPVG NRW anwendbar sind. 3Der nach § 924 ZPO an

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Sept. 2014 - 10 AZB 4/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des klagenden Landes gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Dezember 2013 - 2 Ta 348/13 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Dortmund Urteil, 23. Jan. 2014 - 6 Ca 4716/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 3.629,60 € festgesetzt. 1 T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Arbeitsentgelt, das die beklagte Arbeitnehm

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Dez. 2013 - 10 AZB 25/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Juli 2013 - 6 Ta 176/13 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Magdeburg Urteil, 30. Jan. 2013 - 3 Ca 1436/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger gegen den Beklagten einen Anspruch auf Nachteilsausgleich in Höhe von 31.065,00 € hat, den dieser als Masseverbindlichkeit schuldet. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des R

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 07. Feb. 2012 - 3 Ta 2/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10. November 2011 - 8 Ca 1074/11 - aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 23. Jan. 2012 - 9 Ta 17/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2012

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 15.12.2011, Az. 3 Ca 1510/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Der Kläger verfolgt ei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Dez. 2011 - 11 Ta 230/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 21.07.2011 (Az: 5 Ca 347/11) abgeändert: Der Rechts

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Feb. 2011 - 6 Ta 226/10

bei uns veröffentlicht am 14.02.2011

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 08. Juli 2010 - 7 Ca 1191/10 - aufgehoben. Der Rechtsweg für die Hilfswiderklage und Drittwiderklage zu

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Jan. 2011 - 5 Sa 138/10

bei uns veröffentlicht am 04.01.2011

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der klagende Arbeitnehmer verlangt vom beklagten Insolvenzverwalter Schadensersatz für entgangenes Arbeitslosengeld. 2

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 31. Aug. 2010 - 3 ABR 139/09

bei uns veröffentlicht am 31.08.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. September 2009 - 9 TaBV 58/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Juni 2010 - 5 AZB 3/10

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten zu 10. und 11. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2009 - 2 Ta 140/09 - aufgehoben, sowe

Landgericht Ravensburg Beschluss, 15. März 2010 - 4 O 416/09

bei uns veröffentlicht am 15.03.2010

Tenor Der Rechtsweg zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird gem. § 17a Abs. 2 GVG  verwiesen  an das Arbeitsgericht Ulm. Gründe   I. 1 Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 19. Feb. 2009 - 5 W 7/09

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

Tenor Der angefochtene Beschluss wird geändert. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung der Rechtsanwältin ... Prozesskostenhilfe bewilligt. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden n

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 15. Jan. 2009 - 2 W 64/08

bei uns veröffentlicht am 15.01.2009

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 28.10.2008 (Az.: 9 O 351/08) wie folgt abgeändert: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für unzulässig erklärt. Der R

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 09. Sept. 1999 - 4 Sa 714/99

bei uns veröffentlicht am 09.09.1999

Tenor 1 2T a t b e s t a n d 3Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob die Beklagte zur Erteilung von Abrechnungen und zur Ausstellung eines Zeugnisses für den Kläger verpflichtet ist.

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(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2. bürgerliche...
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ferner ausschließlich zuständig für1.Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, soweit nicht für Maßnahmen nach seinen §§ 119 bis 121 die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist;2.Angelegenheiten aus dem...