Abgabenordnung - AO 1977 | § 56 Ausschließlichkeit
Abgabenordnung - AO 1977 | § 56 Ausschließlichkeit
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.
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published on 14/09/2021 13:53
Politische Betätigungen sind nicht gemeinnützigDem folgenden Urteil liegt ein steuerrechtlicher Sachverhalt zugrunde und beschäftigt sich explizit mit der Frage, wann einem Verein eigentlich das Merkmal der „Gemeinnützigkeit
published on 19/06/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 130/12 vom 19. Juni 2013 in dem Notarkostenbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 3 Abs. 1; KostO § 140 Abs. 2 Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigu
published on 25/07/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 7 K 2859/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort:
In der Streitsache
wegen Widerruf der Anerkennung der Gemein
published on 19/10/2017 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B
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