Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 26fAmtlich · § 5 UrhG

Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

Zeitreise: 22.12.2023‹ § 26e§ 26g ›

(1) Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ist berechtigt, über Personen, die ihr oder ihm in ihrer oder seiner Eigenschaft als Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung reicht, darf von ihr oder ihm nicht gefordert werden, Akten oder andere Dokumente vorzulegen oder herauszugeben.

(2) Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch für die der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung zugewiesenen Beschäftigten mit der Maßgabe, dass über die Ausübung dieses Rechts die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung entscheidet.

Passende Werkzeuge

  • ArbeitsrechtAGG-Entschädigung: zwei Monate schreiben, drei Monate klagen (§ 15 AGG, § 61b ArbGG)Nach einer Absage bleiben zwei Monate, um den Anspruch schriftlich geltend zu machen. Erst dieses Schreiben startet die Drei-Monats-Klagefrist — die zweite Uhr setzen Sie also selbst in Gang.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • VerbraucherrechtAnfechtung wegen Täuschung: Frist prüfen (§ 124 BGB)Sie wurden bei einem Vertrag arglistig getäuscht oder bedroht und wollen ihn anfechten? Prüfen Sie die Fristen nach § 124 BGB — 1 Jahr ab Entdeckung der Täuschung (bzw. Ende der Zwangslage) und der 10-Jahres-Ausschluss ab der Willenserklärung, maßgeblich die früher endende, mit Countdown.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.