Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 16 Maßregelungsverbot

(1) Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Abschnitt oder wegen der Weigerung, eine gegen diesen Abschnitt verstoßende Anweisung auszuführen, benachteiligen. Gleiches gilt für Personen, die den Beschäftigten hierbei unterstützen oder als Zeuginnen oder Zeugen aussagen.

(2) Die Zurückweisung oder Duldung benachteiligender Verhaltensweisen durch betroffene Beschäftigte darf nicht als Grundlage für eine Entscheidung herangezogen werden, die diese Beschäftigten berührt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) § 22 gilt entsprechend.

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Referenzen - Gesetze | § 5 BBhV

§ 5 BBhV zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 5 BBhV zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesbeihilfeverordnung.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 22 Beweislast


Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 BBhV.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. April 2015 - 4 Sa 482/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Anträge der Klägerin zu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 17. Apr. 2015 - 4 Sa 482/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.05.2013 – 5 Ca 317/13 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten um E

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 15. Apr. 2015 - 26 Ca 947/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Oktober 2014 nicht zum 30. November 2014 aufgelöst wird.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Die Widerklage wird abgewiesen.4. Von

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. Februar 2012 - 2 Sa 768/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Jan. 2013 - 5 Sa 435/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 30.08.2012, Az.: 5 Ca 261/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht Heilbronn Urteil, 18. Okt. 2012 - 2 Ca 71/12

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 20.03.2012 beendet worden ist.2. Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung durch die Beklagte in Höhe von EUR 38.479,37 zum

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2012 - 6 Sa 703/11

bei uns veröffentlicht am 07.09.2012

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.10.2011, Az.: 8 Ca 2030/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nic

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. März 2012 - 8 AZR 37/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2010 - 7 Sa 916/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. März 2012 - 8 AZR 160/11

bei uns veröffentlicht am 15.03.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 17. November 2010 - 1 Sa 23/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

Tenor Auf die Revision des Beklagten, die Anschlussrevision und die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 -

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Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat...