Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 37 (weggefallen)

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published on 08/06/2016 00:00

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 19. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision w
published on 03/02/2016 00:00

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und  einer eventuell
published on 28/10/2015 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Ziffern 2 und 3 des Bescheides vom 09.10.2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.     Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hä
published on 28/10/2015 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Ziffern 2 und 3 des Bescheides vom 08.10.2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.     Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hä
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