Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 37 (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu § 464b StPO

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Referenzen - Urteile | § 464b StPO

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 464b StPO.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Juni 2016 - 8 A 10912/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 19. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision w

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Feb. 2016 - 18 L 2956/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und  einer eventuell

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2015 - 18 L 2529/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Ziffern 2 und 3 des Bescheides vom 09.10.2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.     Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hä

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2015 - 18 L 2502/15

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Ziffern 2 und 3 des Bescheides vom 08.10.2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.     Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hä

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 05. März 2015 - 18 L 494/15

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 75.000,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 05. März 2015 - 18 L 521/15

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., aber ohne die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selbst trägt.