Abgeordnetengesetz - AbgG | § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Inhaltsverzeichnis

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.

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published on 15.08.2014 00:00

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein
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