Artikel: Revision abgelehnt - Klage um Verwendungsersatz für Arbeiten am Segelschulschiff "Gorch Fock"

erstmalig veröffentlicht: 21.11.2023, letzte Fassung: 21.11.2023

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors

"Gorch Fock" hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt, was das Ende des Streits markiert. Eine Subunternehmerin hatte von der Bundesrepublik Deutschland Verwendungsersatz für ihre Arbeiten gefordert, aber weder das Landgericht Bremen noch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen gaben der Klage statt. Die Nichtzulassungsbeschwerde, die ein Rechtsmittel ist, um eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu erreichen, hatte ebenfalls keinen Erfolg. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sah keine grundlegende Bedeutung oder Notwendigkeit für eine erneute Prüfung der Sache. Obwohl dieser Fall abgeschlossen ist, könnten in ähnlichen Fällen in der Zukunft neue rechtliche Ansätze eine Rolle spielen und eine Neubewertung der Erfolgsaussichten ermöglichen. Es ist daher ratsam, alternative Rechtsmittel und Strategien zu überlegen, falls ähnliche Fälle auftreten sollten.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Der Fall rund um die Verwendungsersatzforderungen für Arbeiten am Segelschulschiff "Gorch Fock" hat eine entscheidende Wendung genommen, als der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil der Vorinstanzen ablehnte (BGH, 19.01.2023 - V ZR 78/22).

Diese Entscheidung markiert das Ende eines Rechtsstreits, in dem eine Subunternehmerin von der Bundesrepublik Deutschland Verwendungsersatz für ihre Arbeiten einforderte. Trotz dieser Entwicklung könnten für ähnliche Fälle neue rechtliche Ansätze eine Rolle spielen und eine Neubewertung der Erfolgsaussichten ermöglichen.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Entscheidung des V. Zivilsenats

In einem Rechtsstreit bezüglich Verwendungsersatzforderungen für Stahlarbeiten am Segelschulschiff "Gorch Fock" wies der V. Zivilsenat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Dieses Gremium ist für Angelegenheiten rund um Besitz und Eigentum zuständig und entschied über die Klage einer Subunternehmerin gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Klage und Vorinstanzen

Die Klägerin, eine Subunternehmerin, forderte von der Bundesrepublik Deutschland Verwendungsersatz für ihre Arbeiten am Rumpf des Segelschulschiffs "Gorch Fock". Weder vor dem Landgericht Bremen noch vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen erhielt die Klage Erfolg. Letzteres Gericht entschied zudem, die Revision nicht zuzulassen.

Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde

Die Klägerin legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die jedoch keinen Erfolg hatte. Der V. Zivilsenat begründete die Entscheidung damit, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und auch keine Fortbildung des Rechts oder eine Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch ein Revisionsgericht erfordere.

Rechtliche Erklärungen und Abschluss

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, um eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu erreichen. Die Revision selbst ist eine Überprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein höheres Gericht. Die Klage der Subunternehmerin blieb somit in allen Instanzen erfolglos.

Zusammenfassung der Entscheidung

Der Bundesgerichtshof, vertreten durch den V. Zivilsenat, bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zurück. Damit endet der Rechtsstreit um Verwendungsersatz für die Stahlarbeiten an der "Gorch Fock".

Fazit

Die Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zu den Verwendungsersatzforderungen für die Arbeiten an der "Gorch Fock" bedeutet, dass die Klage endgültig abgeschlossen ist. Trotz des Versuchs, die Revision zu erreichen, sah der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs keine grundlegende Relevanz oder Notwendigkeit für eine erneute Prüfung. Diese Entscheidung der Gerichte muss akzeptiert werden, und es könnte angebracht sein, alternative Rechtsmittel oder Strategien zu überlegen, sollten ähnliche Fälle in Zukunft auftretenTrotz der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde ist es möglich, dass in vergleichbaren Fällen neue Argumente oder rechtliche Ansätze erfolgreich sein könnten. Es könnte sich lohnen, ähnliche Angelegenheiten nochmals zu prüfen und dabei mögliche alternative Strategien oder rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, um eine potenziell andere Entscheidung zu erzielen. Die Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften können variieren, daher ist es wichtig, alle Optionen in Betracht zu ziehen und die Erfolgsaussichten neu zu bewerten, wenn ähnliche Sachverhalte auftreten.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie Kontakt zu Streifler&Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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