Gesellschaftsrecht: Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zu
published on 04/07/2017 09:18
Gesellschaftsrecht: Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zu
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Dies hatte die Bundesregierung als Konsequenz aus den bekannt gewordenen Panama Papers Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht.
Transparenz im Geschäft
Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei den grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ins Drittland: Steuerpflichtige haben Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland künftig anzuzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Finanzinstitute verpflichtet, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können Bußgelder verhängt werden.
Bankgeheimnis adé
Eine wesentliche Neuerung ist auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im so genannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Kindergeldanspruch zeitlich begrenzt
Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dieser Aspekt wurde auf Beschluss des Bundestags aufgenommen.
Ehegatten automatisch in Steuerklasse IV
Gleiches gilt für eine Anpassung der Steuerklassen von Ehegatten: Künftig erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen werden zum 1.1.2018 wirksam.
Länder halten weitere Schritte für erforderlich
Die Länder begrüßen die Maßnahmen für mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ausdrücklich. In einer das Gesetz begleitenden Entschließung erneuern sie jedoch ihre Forderung nach weiteren Schritten zur Bekämpfung internationaler Steuerumgehung. Dabei unterstreichen sie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, um Steuervermeidungspraktiken effektiv und frühzeitig bekämpfen zu können.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrats
Transparenz im Geschäft
Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei den grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ins Drittland: Steuerpflichtige haben Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland künftig anzuzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Finanzinstitute verpflichtet, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können Bußgelder verhängt werden.
Bankgeheimnis adé
Eine wesentliche Neuerung ist auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im so genannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.
Kindergeldanspruch zeitlich begrenzt
Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dieser Aspekt wurde auf Beschluss des Bundestags aufgenommen.
Ehegatten automatisch in Steuerklasse IV
Gleiches gilt für eine Anpassung der Steuerklassen von Ehegatten: Künftig erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen werden zum 1.1.2018 wirksam.
Länder halten weitere Schritte für erforderlich
Die Länder begrüßen die Maßnahmen für mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ausdrücklich. In einer das Gesetz begleitenden Entschließung erneuern sie jedoch ihre Forderung nach weiteren Schritten zur Bekämpfung internationaler Steuerumgehung. Dabei unterstreichen sie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, um Steuervermeidungspraktiken effektiv und frühzeitig bekämpfen zu können.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrats
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