Aktuelle Gesetzgebung: Wagniskapitalbeteilung und Steuererleichterungen für junge Unternehmen

bei uns veröffentlicht am17.08.2007

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen seit dem 01.01.08 in Kraft.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen sollte ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz geschaffen werden. Dadurch sollten Kapitalbeteiligungen in junge, insbesondere technologieorientierte Unternehmen steuerlich begünstigt werden. Das Gesetz ist bereits am 1.1.2008 in Kraft treten.

Gefördert werden Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, die ihre Mittel in einen klar abgegrenzten Kreis von nicht börsennotierten, jungen Unternehmen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (= Zielgesellschaften) anlegen. D.h. konkret:

  • Mindestens 70 Prozent des verwalteten Vermögens der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft ist in Zielgesellschaften anzulegen.
  • Die Höchsthaltedauer der Anteile an einer Zielgesellschaft beträgt 15 Jahre.
  • Die Zielgesellschaften dürfen bei Anteilserwerb ein Alter von höchstens zehn Jahren und ein Eigenkapital von maximal 20 Mio. EUR aufweisen.


Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht anerkannt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie müssen über ein Mindesteigenkapital von 1 Mio. EUR und weiter über ausreichend qualifizierte Geschäftsleiter verfügen. 
  • Es sind Mindesttranchen an die Zielgesellschaft von 50.000 EUR vorgesehen.

Die steuerliche Förderung beinhaltet bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, dass die Tätigkeit einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur Anteile an Kapitalgesellschaften hält, als vermögensverwaltend gilt. Damit soll auf ihrer Ebene keine Gewerbesteuer anfallen. Als Beitrag zur Gegenfinanzierung soll die Tätigkeitsvergütung, die an die Initiatoren neben der quotalen Gewinnbeteiligung gezahlt wird, nur zu 40 Prozent statt bislang zu 50 Prozent steuerfrei sein.

Hinweis: Daneben ist auch eine Förderung für sogenannte Business Angels vorgesehen. Business Angels sind erfahrene Unternehmerpersönlichkeiten, die sich mit Kapital und Know-how unmittelbar in junge Unternehmen einbringen. Für solche Engagements soll der Freibetrag von 9.060 EUR auf 20.000 EUR steigen (Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)).

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