Arbeitsrecht: Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Auch wenn ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vorsieht, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für die Arbeiten am Ostersonntag oder am Pfingstsonntag. Diese beiden Feiertage sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage, wie das Bundesarbeitsgericht aktuell klargestellt hat (BAG, 5 AZR 317/09).
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1 Urteile werden in dem Artikel zitiert
Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. März 2010 - 5 AZR 317/09
bei uns veröffentlicht am 17.03.2010
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. März 2009 - 3 Sa 244/08 - aufgehoben.

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