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Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet

Anwältinnen und Anwälte für Zivilrecht in Sinzig

Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Zivilrecht in Sinzig, alphabetisch nach Namen.

Rechts-Graph
  • Rechtsgebiet
  • Ort / Gericht
  • Norm
  • Anwalt / Kanzlei
  • Fachbeitrag
ZivilrechtSinzigAmtsgericht Sinzig§ 23 GVG§ 71 GVG§ 78 ZPORechtsanwalt Christian Sauer | Fachanwalt für ArbeitsrechtRechtsanwalt Egbert von OstrowskiRechtsanwältin Carolin von Ostrowski | Fachanwältin für Familienrechtvon Ostrowski & PartnerVerjaehrungStreitwertZivilrecht · Sinzig
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Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.

Kanzleien mit Zivilrecht in Sinzig

Mit KI erstellt

Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Zivilrecht in Sinzig

Im Bereich Zivilrecht in Sinzig sind aktuell 3 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 1 Kanzlei mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Sinzig zuständig. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten Remagen, Kempenich zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Sinzig bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

In Rechtsangelegenheiten im Bereich Zivilrecht richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Sinzig (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)

Weitere Orte im selben Gerichtsbezirk

Häufige Rechtsfragen im Bereich Zivilrecht

Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Zivilrecht zuständig?

Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Zivilrecht?

Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.