Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Forstrecht in Köln
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Forstrecht in Köln, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Dr. Felix Pauli
- Rechtsanwalt Dr. Paul Decker
- Rechtsanwalt Dr. Winfried Decker | Fachanwalt für Agrarrecht
- Rechtsanwalt Prof. Klaus Gennen | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Rechtsanwalt Wolfgang Glöckner
- Rechtsanwalt Wolfram Schlosser
- Rechtsanwältin Martina Schlosser
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien, in denen Anwältinnen oder Anwälte Forstrecht angeben
- Schlosser Rechtsanwälte
Angegeben von: Rechtsanwalt Wolfram Schlosser, Rechtsanwältin Martina Schlosser
Die Zuordnung beruht auf den Angaben der einzelnen Anwältinnen und Anwälte, nicht auf einer Angabe der Kanzlei.
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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Forstrecht in Köln
Im Bereich Forstrecht in Köln sind aktuell 7 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit eigener Angabe oder Fachanwaltschaft erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Köln zuständig. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Köln bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In Rechtsangelegenheiten im Bereich Forstrecht richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).
Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Köln (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
Einschlägige gesetzliche Vorschriften
Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Forstrecht
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Forstrecht zuständig?
Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Forstrecht?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.