Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 23. Feb. 2006 - 9 U 132/05
published on 23.02.2006 00:00
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 23. Feb. 2006 - 9 U 132/05
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Gericht
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3 Referenzen - Gesetze
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Wohnungseigentumsgesetz - WEG
Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmä

1 Referenzen - Urteile
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published on 25.07.2014 00:00
Tenor
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden.
Tatbestand
1 Die Parteien sind Nachbarn. Sie streiten insbesondere um (…) die Ausübung eines Wegerechts sowie die Aufstellung vo
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Annotations
Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert.