Landgericht München I Beschluss, 02. Jan. 2015 - 3 O 7105/14

bei uns veröffentlicht am02.01.2015

Gericht

Landgericht München I

Tenor

Das Endurteil des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 19.12.2014 wird im Tenor wie folgt berichtigt:

Als Ziffer I a wird eingefügt:

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagtenpartei seit 20.6.2014 mit der Annahme der Leistung aus Ziffer I (Abtretung aller Rechte) in Annahmeverzug befindet.

Gründe

Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, welche gemäß § 3T9 ZPO von Amts wegen zu berichtigen war.

In den Entscheidungsgründen ist unter Ziffer 6 ausgeführt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Annahme der Abtretung seit Zustellung des Klage in Annahmeverzug befindet. Aufgrund eines Diktats- bzw. Schreibfehlers wurde dies nicht in den Tenor aufgenommen.

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Landgericht Dortmund Urteil, 26. Feb. 2016 - 3 O 250/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 22.000,00 € trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckb