Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2017 - VI ZB 55/16
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZB 55/16
vom
19. September 2017
in dem Rechtsbeschwerdeverfahren
ECLI:DE:BGH:2017:190917BVIZB55.16.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. September 2017 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterinnen Dr. Oehler und Dr. Roloff und den Richter Dr. Klein
beschlossen:
Der Beschluss des Senats vom 20. Juni 2017 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt: In der Begründung unter Ziffer 3 (Rn. 28) heißt es in der zweiten Zeile anstatt "Rechtsbeschwerde des Klägers" "Rechtsbeschwerde des Beklagten zu 3".
Galke Wellner Oehler Roloff Klein
Vorinstanzen:Galke Wellner Oehler Roloff Klein
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.02.2014 - 3 O 275/12 -
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.08.2016 - I-25 W 14/16 -
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