Frau Dr. Christiane Oehler, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Gericht
Dr. Christiane Oehler (*5. August 1961) ist seit dem 23. Juni 2014 Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) und gehört dem VI. Zivilsenat an, der für das Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Juristische Laufbahn
Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat Dr. Oehler 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei den Amtsgerichten Bretten, Bruchsal und Ettlingen sowie dem Landgericht Karlsruhe eingesetzt. Anfang 1996 wurde sie zur Richterin am Landgericht Karlsruhe ernannt. Von Oktober 1997 bis April 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.Am 1. März 2004 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert. Dort war sie neben ihrer rechtsprechenden Tätigkeit in einem Zivilsenat auch mit Aufgaben der Gerichtsverwaltung betraut, unter anderem als Pressereferentin.
Tätigkeit am Bundesgerichtshof
Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof ist Dr. Oehler Mitglied des VI. Zivilsenats. In dieser Funktion ist sie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Bereichen wie Arzthaftung, Verkehrsunfallrecht und allgemeinem Persönlichkeitsrecht beteiligt. Unter anderem wirkte sie an Entscheidungen mit, die die Haftung bei fehlerhafter medizinischer Behandlung und die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betreffen.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagierte sich Dr. Oehler in der juristischen Aus- und Fortbildung. Sie war als Referentin bei verschiedenen Veranstaltungen tätig und veröffentlichte Fachbeiträge zu haftungsrechtlichen Fragestellungen.

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