Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2007 - V ZR 17/06

published on 27/05/2007 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2007 - V ZR 17/06
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Previous court decisions
Amtsgericht Erkelenz, 15 C 32/03, 28/11/2003
Landgericht Mönchengladbach, 4 S 188/03, 14/12/2005

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
V ZR 17/06
vom
27. Mai 2007
in dem Rechtsstreit
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 27. Mai 2007 durch den Vorsitzenden
Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin
Dr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth

beschlossen:
Das Senatsurteil vom 23. Juni 2006 wird nach § 319 dahin berichtigt , dass der letzte Satz des zweiten Absatzes auf Seite 9 (Rdn. 23) lautet: Aus Gründen der Billigkeit ist allerdings die Regelung des (jetzigen ) § 467 Satz 2 BGB aufgenommen worden, nach der der Vorkaufsverpflichtete die Übernahme sämtlicher Gegenstände unter der Voraussetzung verlangen kann, dass er den Nachweis er- bringt, durch die Trennung einen Nachteil zu erleiden (Prot. II, Bd. II, S. 105).
Krüger Klein Stresemann Czub Roth
Vorinstanzen:
AG Erkelenz, Entscheidung vom 28.11.2003 - 15 C 32/03 -
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.12.2005 - 4 S 188/03 -
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1 Referenzen - Gesetze

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Hat der Dritte den Gegenstand, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht, mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis gekauft, so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu entrichten. Der Verpflichtete kann verlange

Annotations

Hat der Dritte den Gegenstand, auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht, mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis gekauft, so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu entrichten. Der Verpflichtete kann verlangen, dass der Vorkauf auf alle Sachen erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn getrennt werden können.