Herr Dr. Gerald Roth, Richter am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Herr Dr. Gerald Roth, Richter am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Herr Dr. Gerald Roth war von 2005 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. August 2015 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem V. Zivilsenat an, der für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht zuständig ist.

Dr. Roth wurde am 23. November 1954 in Grötzingen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1987 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Er war zunächst beim Landgericht Kiel sowie den Amtsgerichten Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Norderstedt, Eckernförde und Neumünster tätig. 1992 wurde er zum Richter am Amtsgericht Kiel ernannt. Von September 1992 bis Mai 1995 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, anschließend bis Ende 1998 an das Bundesverfassungsgericht. Während dieser Zeit wurde er 1995 zum Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ernannt. 

Am 4. Juli 2005 wurde Dr. Roth zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem V. Zivilsenat zugewiesen. Während seiner zehnjährigen Amtszeit prägte er die Rechtsprechung des Senats in den genannten Rechtsgebieten maßgeblich mit.

Ein Beispiel für seine Mitwirkung ist das Urteil des V. Zivilsenats vom 18. Juli 2014 (Az. V ZR 151/13), in dem der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit, die durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursacht wird, in entsprechender Anwendung von § 197 Nr. 2 BGB in dreißig Jahren verjährt. 

Dr. Gerald Roth trat am 31. August 2015 in den Ruhestand.

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