Herr Dr. Michael Klein, Richter am Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat

Gericht
Herr Dr. Michael Klein, geboren am 28. November 1945 in Düsseldorf, war von 1995 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 30. September 2010 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und dem V. Zivilsenat zugewiesen, der für Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht zuständig ist.
Nach seiner Promotion begann Dr. Klein 1975 seine juristische Laufbahn im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. 1976 wurde er zum Richter auf Lebenszeit am Amtsgericht Mannheim ernannt. 1983 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Rahmen des Wiederaufbaus der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den neuen Bundesländern wechselte er 1991 in den Justizdienst des Freistaates Sachsen und wurde 1994 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden berufen.
Am 1. September 1995 wurde Dr. Klein zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem V. Zivilsenat zugewiesen.Seit 2005 war er stellvertretender Vorsitzender dieses Senats. In dieser Funktion prägte er maßgeblich die Rechtsprechung des Senats, insbesondere im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bodenreform in den neuen Bundesländern sowie im Bereich des Wohnungseigentumsrechts.
Dr. Klein hatte als Berichterstatter erheblichen Einfluss auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Behandlung der Bodenreform. Seine Arbeit trug dazu bei, dass durch die Rechtsprechung des Senats eine insgesamt befriedigende Lösung für die Bodenreformgrundstücke gefunden werden konnte, der das Bundesverfassungsgericht und schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefolgt sind.
Dr. Michael Klein trat am 30. September 2010 in den Ruhestand.

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