Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2011 - V ZB 237/10
vorgehend
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZB 237/10
vom
16. August 2011
in dem Kostenfestsetzungsverfahren
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2011 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, die Richter
Dr. Czub und Dr. Roth und die Richterin Dr. Brückner
beschlossen:
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 14. Juli 2011 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 ZPO) dahin berichtigt, dass die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 5. August 2010 (nicht 2011) zurückgewiesen wird.
Krüger Stresemann Czub Roth Brückner
Vorinstanzen:Krüger Stresemann Czub Roth Brückner
AG Heidelberg, Entscheidung vom 22.10.2009 - 45 C 73/08 -
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2010 - 11 T 591/09 -
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(3) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, findet sofortige Beschwerde statt.