Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2011 - IX ZR 75/10
vorgehend
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IX ZR 75/10
vom
21. September 2011
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann
und den Richter Dr. Fischer
am 21. September 2011
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 9. Juni 2011 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass im letzten Satz der Rn. 15 vor der Formulierung "andere Begriffe" das Wort "nicht" einzufügen ist.
Kayser Gehrlein Vill Lohmann Fischer
Vorinstanzen:Kayser Gehrlein Vill Lohmann Fischer
LG Potsdam, Entscheidung vom 08.10.2007 - 12 O 555/06 -
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 11 U 177/07 -
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