Frau Ilse Lohmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Frau Ilse Lohmann, Richterin am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Ilse Lohmann (*9. Juni 1960) ist seit dem 1. September 2004 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem IX. Zivilsenat an, dem unter anderem die Zuständigkeit für Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Haftungsfragen von Rechtsanwälten und Steuerberatern obliegt . Sie hat langjährige redaktionelle Erfahrung und war zudem Vorsitzende im Richterratsgremium des BGH.

Ihre juristische Karriere begann 1988 im höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens. 1991 wurde sie zur Richterin am Landgericht Dortmund ernannt. Ein erster BGH-Kontakt entstand durch ihre dreijährige Abordnung (1993–1996) als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Gericht. Anschließend wechselte sie 1996 in den Justizdienst von Sachsen-Anhalt, wurde Richterin am Oberlandesgericht Naumburg und war in den Jahren 2002/03 in leitender Funktion im dortigen Justizministerium tätig .

Am Bundesgerichtshof ist Dr. Lohmann seither mit Fragen des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrechts betraut. Sie zählt zur stabilen Kontinuität im IX. Zivilsenat, der sich mit komplexen Verfahrensfragen und Berufshaftungs- sowie Insolvenzkonstellationen befasst. Ihr Engagement im Richterratsgremium unterstreicht zudem ihre Haltung gegenüber struktureller Entwicklung innerhalb der gerichtlichen Organisation .

Wissenschaftlich hat sie als Mitautorin zum renommierten Bamberger/Roth Kommentar zum BGB (Beck-Verlag) beigetragen – ein Zeichen ihrer vernetzten Expertise zwischen Zivilrecht und Berufspflichtenrecht.

Dr. Lohmann verkörpert juristische Kontinuität und strukturelles Engagement im IX. Zivilsenat. Ihre Verankerung in tiefgehender Insolvenz- und Berufshaftungspraxis sowie ihre redaktionelle Mitarbeit an einem Standardwerk machen sie zu einer fundierten und respektierten Richterpersönlichkeit in Karlsruhe.

Wenn du möchtest, kann ich noch ein konkretes Urteil mit ihrer Beteiligung recherchieren oder ein Zitat aus dem Bamberger/Roth-Kommentar einfügen – sag einfach Bescheid.

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