Herr Gerhard Vill, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Herr Gerhard Vill, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Gerhard Vill (*30. Mai 1951 in Erlangen) war vom 2. September 2003 bis zu seinem Ruhestand am 31. Oktober 2016 Richter am Bundesgerichtshof und – über weite Strecken – Mitglied des IX. Zivilsenats, der für Insolvenzrecht, Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung sowie Zwangsvollstreckung zuständig ist.

Nach seinem zweiten Staatsexamen 1979 trat Vill in den höheren Justizdienst Bayerns ein. Er arbeitete zunächst im Justizministerium, wechselte 1982 zur Staatsanwaltschaft München I und war 1983 kurze Zeit Richter am Landgericht München II. Zwischen 1985 und 1992 kehrte er ins Justizministerium zurück und stieg bis zum Ministerialrat im Jahr 2002 auf. 1992 wurde er Richter am Oberlandesgericht München.

Am BGH gehörte Vill dem IX. Zivilsenat an, zunächst als ordentliches Mitglied, ab dem 17. November 2010 als stellvertretender Vorsitzende. Außerdem war er stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen und im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Während seiner BGH-Zeit prägte er vor allem das Insolvenzrecht und das Berufsrecht der Anwälte mit. Er war Mitherausgeber des „Handbuchs der Anwaltshaftung“ und aktiv in Fortbildungen vertreten, etwa bei der DeutschenAnwaltAkademie und der ZInsO.

Am 31. Oktober 2016 ging Vill in den Ruhestand. Zu seinem Abschied veröffentlichte die Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) eine Laudatio, die seine Verdienste über einen Zeitraum von 13 Jahren im IX. Zivilsenat würdigte.

Gerhard Vill war eine feste Größe im IX. Zivilsenat – zuverlässig, sachlich fokussiert und rechtspraktisch versiert. Als Stellvertreter des Vorsitzenden prägte er insbesondere die Rechtsprechung zu Insolvenzverfahren und Anwalts- bzw. Steuerberaterhaftung. Sein Engagement in Fachpublikationen und Seminaren hat das Vertrauen in den Justizbereich und die anwaltliche Berufshaftung gestärkt.

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