Bundesgerichtshof Beschluss, 8. Feb. 2022 - 6 StR 639/21

published on 14/05/2024 15:26
Bundesgerichtshof Beschluss, 8. Feb. 2022 - 6 StR 639/21
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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

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Mit diesem Beschluss bestätigt der Bundesgerichtshof, dass die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat gewonnenen Erkenntnisse im Strafverfahren verwertbar sind.

Der Senat verwirft mithin die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgerichts Rostock vom 23. Juli 2021 (18 KLs 36/21) als unbegründet.

Bundesgerichtshof

Beschluss vom 8. Feb. 2022

Az.: 6 StR 639/21

 

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 23. Juli 2021 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen unzulässige Verfahrensrüge wäre auch unbegründet. Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2021, 353 mwN).

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