Bundesgerichtshof Beschluss, 8. Feb. 2022 - 6 StR 639/21
published on 14/05/2024 15:26
Bundesgerichtshof Beschluss, 8. Feb. 2022 - 6 StR 639/21
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Gericht
Richter
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Bundesgerichtshof
Beschluss vom 8. Feb. 2022
Az.: 6 StR 639/21
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 23. Juli 2021 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen unzulässige Verfahrensrüge wäre auch unbegründet. Der Senat sieht im Ergebnis die aus der Überwachung der Kommunikation über den Krypto-Messengerdienst EncroChat durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung als im Strafverfahren verwertbar an (vgl. etwa KG, NStZ-RR 2021, 353 mwN).
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