Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2016 - 2 StR 374/15

published on 28.01.2016 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2016 - 2 StR 374/15
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2 StR 374/15
vom
28. Januar 2016
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
wegen besonders schweren Raubes u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 28. Januar 2016 gemäß § 349 Abs. 2
StPO beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Aachen vom 9. März 2015 werden als unbegründet verworfen, da die
Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen
Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat; jedoch
wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte J.
des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung und mit unerlaubtem Besitzes eines Butterflymessers
schuldig ist.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die
den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen
Auslagen zu tragen.
Fischer Appl Eschelbach
Zeng Bartel
ECLI:DE:BGH:2016:280116B2STR374.15.0
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