Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2013 - 2 StR 113/13
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 113/13
vom
13. August 2013
in der Strafsache
gegen
1.
2.
wegen Unterschlagung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. August 2013 beschlossen: Die Urteilsgründe werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass auf Seite 6, Rdnr. 9, Zeile 14, das Wort "nicht" entfällt.
Fischer Appl Schmitt Ott Zeng
Fischer Appl Schmitt Ott Zeng
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