Amtsgericht Münster Urteil, 02. Nov. 2016 - 62 C 1830/16

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2016:1102.62C1830.16.00
published on 02/11/2016 00:00
Amtsgericht Münster Urteil, 02. Nov. 2016 - 62 C 1830/16
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Tenor

Der Beschluss der Eigentümerversammlung L., N. vom 30.05.2016 zu Tagesordnungspunkt 7, „alle Waschmaschinen und Trockner ab sofort nicht mehr zu reparieren und alle Geräte mit Stichtag 30.09.2019 abzuschaffen, also zu demontieren,“ wird für ungültig erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.


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Lastenausgleichsgesetz - LAG

Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so kann der Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden.

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Ist das Gebäude zu mehr als der Hälfte seines Wertes zerstört und ist der Schaden nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt, so kann der Wiederaufbau nicht beschlossen oder verlangt werden.