Amtsgericht Ludwigsburg Urteil, 20. Juli 2006 - 1 F 50/06

Gericht
Tenor
1. Die am 27.5.2005 vor dem Standesbeamten des Standesamts in Ludwigsburg geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
2. ....
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Streitwerte:
Ehesache EUR 3900
Versorgungsausgleich EUR 1000
Gründe
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|

Annotations
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.