Rechtsgebiet
Squeeze Out
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Der Squeeze Out (Herausdrängen von Minderheitsaktionären) ist die dogmatisch weitreichendste und verfassungsrechtlich umstrittenste Maßnahme im Aktienrecht. Er ermöglicht es einem Großaktionär, die Kleinaktionäre (Streubesitz) einer AG vollständig und gegen deren Willen aus der Gesellschaft zu werfen (Zwangsenteignung). Die zentrale Norm ist das Verfahren nach § 327a AktG. Die Hürde ist hoch: Ein Squeeze Out ist nur möglich, wenn der Hauptaktionär mindestens 95 % des Grundkapitals besitzt. Ist dies erfüllt, beschließt die Hauptversammlung auf sein Verlangen den Aktienübergang. Die Kleinaktionäre können sich gegen den Verlust ihrer Aktien rechtlich nicht mehr wehren. Als Kompensation garantiert die Verfassung (Art. 14 GG) den Anspruch auf eine „angemessene Barabfindung“ (§ 327b AktG). Deren Höhe führt unweigerlich in das Spruchverfahrensgesetz (SpruchG). Minderheitsaktionäre können den festgelegten Unternehmenswert gerichtlich überprüfen lassen. Die Aktien sind zwar sofort weg. Ist die Barabfindung aber nicht angemessen, bestimmt das Gericht im Spruchverfahren auf Antrag die angemessene Abfindung (§ 327f Satz 2 AktG).
⚠️ Rechtsstand-Hinweis maschinell geprüft am 24. August 2026. Dieser Beitrag ist am 11. September 2009 erschienen. Weiterlesen ›
⚠️ Rechtsstand-Hinweis maschinell geprüft am 24. August 2026. Dieser Beitrag ist am 20. September 2009 erschienen. Weiterlesen ›
⚠️ Rechtsstand-Hinweis maschinell geprüft am 1. August 2026. Dieser Beitrag ist am 02.06.2010 erschienen. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „AG-Hauptversammlung“.
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