Inhalt der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. Prüfungsbereich „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“ nach § 4, 2. Prüfungsbereich „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht“ nach § 5, 3. Prüfungsbereich „Handels- und Gesellschaftsrecht“ nach § 6, 4. Prüfungsbereich „Büroorganisation“ nach § 7, 5. Prüfungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“ nach § 8.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.