Revision
16/08/2008 19:07
Revision bezeichnet ein Rechtsmittel, wodurch ein Urteil durch ein übergeordnetes Gericht in rechtlicher Hinsicht überprüft wird.
Die zivilrechtliche Revision muss durch das Revisionsgericht zugelassen werden. Dies erfolgt nach den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO.
Die zivilrechtliche Revision muss durch das Revisionsgericht zugelassen werden. Dies erfolgt nach den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO.