Revision

Revision

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Revision bezeichnet ein Rechtsmittel, wodurch ein Urteil durch ein übergeordnetes Gericht in rechtlicher Hinsicht überprüft wird.

Die zivilrechtliche Revision muss durch das Revisionsgericht zugelassen werden. Dies erfolgt nach den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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