Rechtsbegriff · Redaktion
Gesellschaftsmodell
Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Streifler
aus der Kanzlei Streifler & Kollegen
Beitrag der Kanzlei

Beim Gesellschaftsmodell einer öffentlich-privaten Partnerschaft gründen öffentlicher Auftraggeber und privater Partner eine gemeinsame Projektgesellschaft, die die Leistungen erbringt. Man spricht auch von institutionalisierter ÖPP; das Modell lässt sich mit anderen Vertragsmodellen kombinieren.
📐 Kein vergabefreies Inhouse-Geschäft. Aufträge an eigene Gesellschaften kann der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen ohne Ausschreibung vergeben. Das gilt grundsätzlich nicht, wenn an der Gesellschaft privates Kapital unmittelbar beteiligt ist (§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Die Auftragsvergabe an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft ist daher regelmäßig ausschreibungspflichtig.
⚖️ Ein Verfahren für Partner und Auftrag. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-196/08, Acoset) kann die Auswahl des privaten Gesellschafters und die Vergabe des Auftrags an die Gesellschaft in einem einzigen Vergabeverfahren erfolgen, wenn Gegenstand und Bedingungen dabei festgelegt werden.
⚠️ Gesellschaftsrechtliche Gestaltung. Der Gesellschaftsvertrag muss Einfluss- und Kontrollrechte der öffentlichen Hand, die Gewinnverteilung und den Ausstieg regeln. Für kommunale Beteiligungen gelten zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Gemeindewirtschaftsrechts.
Kein amtlicher Text und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist das Gesetz oder die Entscheidung selbst.
Einschlägige Normen, Rechtsgebiete & Lebenslagen
Leitnormen im Rechtsgebiet
- § 5 GmbHG · Wie hoch ist das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)?
- § 5a GmbHG · Wie hoch ist das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)?
- § 43 GmbHG · Nach welchem Maßstab haften GmbH-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft?
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Zitieren
Gesellschaftsmodell, ra.de
Permalink: https://ra.de/lexikon/gesellschaftsmodell
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