Freie Mitarbeit
03/08/2008 11:33
Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter, die zwar grundsätzlich in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert, jedoch persönlich unabhängig sind. Die persönliche Unabhängigkeit des freien Mitarbeiters äußert sich in der im Wesentlichen freien Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen. Er ist zumindest unmittelbar weder in zeitlicher noch in örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen. Freie Mitarbeit ist insbesondere im Medienbereich verbreitet, aber auch im Rechtsanwaltsberuf üblich.