Erfüllungsort

09/07/2008 15:38
Der Ort, an der der Schuldner seine Leistung zu erbringen hat, nennt man Erfüllungsort.

Ist der Leistungsort, an dem Erfüllung eintreten soll, nicht bestimmt, so ist sie gemäß § 269 BGB an dem Wohnsitz des Schuldners zu erbringen.

Leistung ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.