Bildungsurlaub
03/08/2008 11:25
Hierbei handelt es sich nicht um Urlaub im engeren Sinn. Gemeint ist vielmehr die Freistellung vom Dienst zwecks beruflicher, politischer oder allgemeiner Weiterbildung.
Hierbei handelt es sich nicht um Urlaub im engeren Sinn. Gemeint ist vielmehr die Freistellung vom Dienst zwecks beruflicher, politischer oder allgemeiner Weiterbildung.