Abschleppkosten
10/03/2009 15:43
Infolge eines Verkehrsunfalls ist es gegebenenfalls erforderlich das beschädigte Kraftfahrzeug zu einer Werkstatt abzuschleppen zu lassen.
Ständiger Rechtsprechung zufolge zählen Abschleppkosten unter anderem zum unmittelbaren Sachschaden. Der Geschädigte hat jedoch lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten für das Verbringen in die nächstgelegene geeignete Werkstatt.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie hier.
Ständiger Rechtsprechung zufolge zählen Abschleppkosten unter anderem zum unmittelbaren Sachschaden. Der Geschädigte hat jedoch lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten für das Verbringen in die nächstgelegene geeignete Werkstatt.
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