Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

02.01.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

unter Straßenverkehrsrecht versteht man gemeinhin die gesetzlichen Regelungen zur Abwehr von Gefahren, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben, bzw. die die im Falle das sich die Gefahren realisiert haben, deren Folgen regeln.

Insbesondere

die Bestimmungen über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Dies betrifft vor allem die Erteilung der Fahrerlaubnis, deren Nachweis durch den Führerschein und natürlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Auflage einer MPU;

die Frage nach dem Schadensersatz im Falle eines Verkehrsunfalls;

Verstöße gegen die Versicherungspflicht;

das Ordnungswidrigkeitenrecht;

und Teile des Strafrechts, wie z.B. § 315 b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr", § 315 d StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs", § 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr" und der als Unfallflucht bekannte § 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"


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