RentSVAmtlich · § 5 UrhG
Renten Service Verordnung
Rechtsstand: 22.12.2025Fundstelle: BGBl I 1994, 1867Ausgefertigt: 28.07.1994
Gliederung
39 Vorschriften- Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften
- Zweites KapitelAuszahlung von Geldleistungen
- § 6 Zahlungsauftrag
- § 7 Zahlung ohne Zahlungsauftrag
- § 8 Zahlungsempfänger
- § 9 Zahlweise
- § 10 Nicht ausführbare Zahlungen
- § 11 Nicht zugegangene Zahlungen
- § 12 Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung
- § 13 Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger
- § 14 Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte
- § 15 Zahlungseinstellung durch den Renten Service
- § 16 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten
- Drittes KapitelDurchführung der Anpassung von Geldleistungen
- Viertes KapitelMit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben
- § 20 Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
- § 21 Ausstellung von Ausweisen
- § 22 Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 23 Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 24 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
- § 25 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen
- § 26 Aufgaben im Rahmen der Statistik
- § 26a Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen
- § 27 Sonstige Aufgaben
- Fünftes KapitelVorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung
- Sechstes KapitelVergütung
- Siebtes KapitelSchlußvorschriften