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RentSVAmtlich · § 5 UrhG

Renten Service Verordnung

Rechtsstand: 22.12.2025Fundstelle: BGBl I 1994, 1867Ausgefertigt: 28.07.1994

Gliederung

39 Vorschriften
  1. Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften
  2. Zweites KapitelAuszahlung von Geldleistungen
  3. Drittes KapitelDurchführung der Anpassung von Geldleistungen
  4. Viertes KapitelMit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben
  5. Fünftes KapitelVorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung
  6. Sechstes KapitelVergütung
  7. Siebtes KapitelSchlußvorschriften