MbBO✔Amtlich · § 5 UrhGMagnetschwebebahn-Bau- und BetriebsordnungMerken⌚Rechtsstand: 23.09.1997Fundstelle: BGBl I 1997, 2329Ausgefertigt: 23.09.1997Gliederung32 VorschriftenErster AbschnittAllgemeines§ 1 Geltungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Allgemeine Anforderungen§ 4 Betriebserlaubnis§ 5 Ausnahmen§ 6 Abnahmen§ 7 Aufsicht§ 8 InstandhaltungZweiter AbschnittBauordnung§ 10 Baubeginn§ 11 Bauaufsicht§ 9 Bauaufsichtliche GenehmigungDritter AbschnittBetriebsanlagen§ 12 Fahrweg§ 13 Linienführung§ 14 Lichtraum§ 15 Bahnsteige§ 16 Überwachen der BetriebsanlagenVierter AbschnittFahrzeuge§ 17 Grundsätze§ 18 Ausrüstung§ 19 Trag- und Führsystem§ 20 Bremsen, Kupplung§ 21 Überwachungsbedürftige Anlagen der FahrzeugeFünfter AbschnittFahrbetrieb§ 22 Fahrtvoraussetzungen§ 23 Sicherheitskonzept§ 24 Betriebshandbuch§ 25 Störungen im MagnetschwebebahnbetriebSechster AbschnittPersonal§ 26 Betriebsbedienstete§ 27 Bestellung des Betriebsleiters§ 28 Stellung des BetriebsleitersSiebter AbschnittÖffentliche Sicherheit§ 29 Benutzen und Betreten der Betriebsanlagen und Fahrzeuge§ 30 Betriebsgefährdende Handlungen§ 31 Tauglichkeit§ 32 Ordnungswidrigkeiten