bei uns veröffentlicht am 28.09.2005
Tenor
1. Die Bescheide der Beklagten vom 04. August und 21. August
2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2004
werden aufgehoben.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen
Sportrollstuhl zur Verfügung zu stelle