Amtsgericht Wismar

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Urteile
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published on 16/11/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens. 3. Der Verfahrenswert wird auf 2.424,00 € fe

Wismar

Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar
03841 4808-10