bei uns veröffentlicht am 16.11.2016
Tenor
1. Der Antrag des Antragstellers auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens.
3. Der Verfahrenswert wird auf 2.424,00 € fe