Herr Ulrich Wiechers, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Gericht
Dr. Ulrich Wiechers (*11. Juli 1949 in Münster; † 26. September 2023 in Münster) war von 2. Februar 2009 bis 31. Oktober 2014 Vorsitzender des XI. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, dem sogenannten „Bankensenat“, zuständig für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie Darlehens- und Bürgschaftsrecht .
Sein juristischer Werdegang begann 1978 im höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens. Er war zunächst an Amtsgerichten in Beckum und Gelsenkirchen sowie an den Landgerichten Münster und Dortmund tätig, bevor er zum Oberlandesgericht Hamm wechselte . 1992 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof berufen, später folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter im XI. Senat – als Nachfolger von Gerd Nobbe.
In seiner Amtszeit als Vorsitzender fiel ein Urteil mit Signalwirkung: 2011 verurteilte der Senat unter seiner Leitung eine Großbank zu Schadenersatz i.H.v. einer halben Million Euro, weil riskante Derivate dem Mandanten ohne ausreichende Aufklärung angeboten worden waren – eine Entscheidung, die als „Bankenschreck“ bezeichnet und als ein deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz im Bankwesen gewertet wurde .
Neben seiner richterlichen Hauptfunktion trat Wiechers als Redner auf Fachveranstaltungen in Erscheinung und war Gesprächspartner etwa bei Beiträgen zu aktuellen Beschlüssen des Bankensenats. Sein Ruhestand 2014 fiel mit dem Erreichen der Altersgrenze zusammen – er verstarb 2023, worauf vielfältige Nachrufe folgten.
Dr. Ulrich Wiechers kombinierte fachliche Tiefe im Finanzrecht mit klarer Haltung zum Verbraucherschutz. Seine Leitentscheidungen im XI. Senat signalisierten eine Gerichtsbarkeit, die finanzielle Fairness ernst nimmt – und setzten Maßstäbe über den Senatsrahmen hinaus. Auch als Redner und Fachmann trug er wesentlich zur Debatte um Bankenrecht und Anlegerschutz bei.

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