Herr Dr. Lutz Strohn, Richter am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Herr Dr. Lutz Strohn, Richter am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Lutz Strohn, geboren am 31. August 1951 in Düsseldorf, war von Juli 2003 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Januar 2017 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er gehörte dem II. Zivilsenat an, der vornehmlich für das Gesellschaftsrecht und Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständig ist. Ab dem 1. Oktober 2009 war er stellvertretender Vorsitzender dieses Senats. 

Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Strohn am 25. April 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst beim Land- und Amtsgericht Wuppertal tätig und wurde am 16. Juni 1982 zum Richter am Landgericht Wuppertal ernannt. Am 27. Februar 1991 folgte die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort war er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit von 1996 bis 2002 auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut und wurde am 22. Juni 1999 zum Vorsitzenden Richter ernannt. 

Am Bundesgerichtshof war Strohn seit Juli 2005 zudem Mitglied des Kartellsenats. Für beide Senate war er ab 2007 bzw. 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Während seiner über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Strohn die Rechtsprechung sowohl des II. Zivilsenats als auch des Kartellsenats maßgeblich mitbeeinflusst. 

Im Jahr 2013 wurde ihm von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Bezeichnung Honorarprofessor verliehen.

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