Frau Praxedis Möhring, Richterin am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Gericht
Dr. Praxedis Möhring (*2. Dezember 1959 in Bremen) ist seit dem November 2010 Richterin am Bundesgerichtshof und seitdem Mitglied des IX. Zivilsenats, der hauptsächlich für Insolvenzrecht sowie Haftungsfragen von Rechtsanwälten und Steuerberatern zuständig ist . Zugleich wurde sie zum 1. August 2021 stellvertretende Vorsitzende des vorübergehend eingerichteten VIa‑Zivilsenats, der sich mit Schadensersatzansprüchen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Diesel‑Fahrzeugen befasst.
Nach ihrem zweiten Staatsexamen trat Möhring 1987 in den höheren Justizdienst Baden‑Württembergs ein. 1990 wurde sie zur Staatsanwältin in Mannheim ernannt, gefolgt von einer Abordnung 1992 zur Berliner Arbeitsgruppe „Regierungskriminalität“. 1994 erhielt sie ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Heidelberg. Zwischen 1997 und 1999 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim V. Strafsenat des BGH tätig, anschließend wechselte sie 1999 als Richterin an das OLG Dresden. Dort war sie von 2006 bis 2008 Vorsitzende Richterin in Dresden, bevor ihre Berufung an das Bundesgericht folgte.
Am Bundesgerichtshof bringt Möhring ihre insolvency-spezifische Expertise bei der Entscheidung zahlreicher IX‑Senatsfälle ein. Sie ist zudem wissenschaftlich hervorgetreten – etwa mit Beiträgen zur Anfechtung nach Insolvenzeröffnung (ZVI 2016/2017) und zur Lieferung von Strom und Gas im Insolvenzfall (ZInsO 2016). Ihr publizistisches Engagement zeigt, wie sie ihre richterliche Arbeit konzeptionell einbettet und praxisnah reflektiert.
Abgesehen von ihrem Richteramt engagiert sich Möhring wiederholt in Fachrunden – etwa war sie auf dem 9. Deutschen Privatinsolvenztag 2018 als Podiumsrednerin vertreten .
Möhring verkörpert juristische Seriosität und Diversität in der Insolvenz- und Haftungsrechtsprechung. Ihre Kombination aus richterlicher Erfahrung, wissenschaftlicher Publikation und senatsübergreifender Führungsfunktion macht sie zu einer tragenden Persönlichkeit im IX. und VIa. Zivilsenat.

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